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Neue Landesfischereiordnung (LFischO) für Berlin

Wie dem Angler bekannt sein sollte, ist Fischereirecht Landesrecht. Das bedeutet, dass es in jedem Bundesland teils unterschiedliche Fischereigesetze gibt. Dies ist für den Angler ein Problem, da man sich stets vor dem Angeln über eventuelle Neuerungen informieren muss. Entgegen Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Änderungen in den Landesfischereigesetzen kaum über die Tagespresse und auch nur selten in der Fachpresse publiziert. Daher möchte ich an dieser Stelle auf einige wichtige Änderungen hinweisen, die sich für uns Angler ergeben haben.

Änderungen von Mindestmaßen und Schonzeiten
Das Mindestmaß für den Aal wurde auf 50cm angehoben.
Die Schonzeit für den Zander wurde um einen Monat ausgeweitet und dauert jetzt vom 01.01. bis 31.05..
Die Karausche ist ganzjährig geschont.
Es dürfen nur noch 3 Fische der Arten Aal und Zander pro Tag angelandet/mitgeführt werden.
Das bedeutet nicht, wie der eine oder andere evtl. denkt, dass man 3 Aale und 3 Zander mitnehmen darf, sondern insgesamt 3 Fische. Ob das nun beispielsweise 3 Aale oder 3 Zander oder 2 Aale und 1 Zander bleibt dem Angler überlassen. Es darf aber die Zahl von 3 Fischen nicht überschritten werden.
Der Paragraf, der das Nachtangeln auf Koppelfischereistrecken generell verbietet, wurde gestrichen. Somit steht es jetzt im Ermessen des Fischereirechteinhabers, ob er das Nachtangeln erlaubt oder nicht. Vonseiten des Gesetzgebers steht dem aber nichts mehr entgegen.
Kunstköder, die über 2cm lang sind, werden zu den Raubfischködern gezählt. Dabei ist es egal, ob es ein Imitat eines Wurmes, eines Insekts oder eines Wirbeltiers ist.

VDSF Berlin Brandenburg      
DAV Berlin     
     
     
     

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